Pflegegrad Leistungen

Achtung: Änderung ab 1.1.2025

Seit dem 1.1.2025 haben sich finanziellen Leistungen gemäß Pflegegesetz verändert. Wie die finanzielle Änderung aussieht, lesen Sie bitte in dem entsprechenden Artikel hier auf Senioren-Ratgeber.24 - (BITTE HIER KLICKEN). Dieser Artikel ist bereits auf die Zahlungen ab 2025 aktualisiert.

Leistungen nach Pflegegrad: Welche Unterstützung gibt es?

Die Einstufung in einen Pflegegrad bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Zugang zu zahlreichen Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sind darauf ausgelegt, den Alltag zu erleichtern und eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Leistungen es für jeden Pflegegrad gibt und wie diese genutzt werden können.

Überblick: Leistungen nach Pflegegrad

Überblick: Leistungen nach Pflegegrad (Stand Januar 2025)

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Geld- und Sachleistungen sowie weiteren Unterstützungsangeboten. Die Art und Höhe der Leistungen hängen vom jeweiligen Pflegegrad ab:


Pflegegrad 1:
- Geringste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
- Anspruch auf den Entlastungsbetrag (131 Euro pro Monat) zur Finanzierung von Alltagshilfen.
- Keine Geld- oder Sachleistungen für körperbezogene Pflege.
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro).


Pflegegrad 2:
- Pflegegeld: 357 Euro pro Monat (bei häuslicher Pflege durch Angehörige).
- Pflegesachleistungen: 796 Euro pro Monat (bei professionellen Pflegediensten).
- Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat.
- Zuschüsse für Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

- Leistungen für vollstationäre Pflege: 805 Euro pro Monat.


Pflegegrad 3:
- Pflegegeld: 599 Euro pro Monat.
- Pflegesachleistungen: 1.497 Euro pro Monat.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat.
- Zuschüsse für Kurzzeitpflege (1.854 Euro pro Jahr) und Verhinderungspflege (1.685 Euro pro Jahr).

- Leistungen für vollstationäre Pflege: 1.319 Euro pro Monat.


Pflegegrad 4:
- Pflegegeld: 800 Euro pro Monat.
- Pflegesachleistungen: 1.859 Euro pro Monat.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat.
- Zuschüsse für Kurzzeitpflege (1.854 Euro pro Jahr) und Verhinderungspflege (1.685 Euro pro Jahr).

- Leistungen für vollstationäre Pflege: 1.855 Euro pro Monat.


Pflegegrad 5:
- Pflegegeld: 990 Euro pro Monat.
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro pro Monat.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat.

- Zuschüsse für Kurzzeitpflege (1.854 Euro pro Jahr) und Verhinderungspflege (1.685 Euro pro Jahr).
- Leistungen für vollstationäre Pflege: 2.096 Euro pro Monat.

Unterschiede bei häuslicher Pflege, stationärer Pflege und teilstationärer Pflege

Häusliche Pflege:
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden, können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
Kombinationsleistungen sind möglich, wenn Angehörige und Pflegedienste gemeinsam pflegen.


Stationäre Pflege:
Bei Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Heimkosten, abhängig vom Pflegegrad.


Teilstationäre Pflege:
Diese Leistung umfasst Tages- und Nachtpflegeangebote und dient der Entlastung von Angehörigen. Hierbei wird die Betreuung teilweise in einer Einrichtung übernommen.

Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf verschiedene Entlastungsangebote:


  • Verhinderungspflege:
    Kann genutzt werden, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit).
    Anspruch: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr.


  • Kurzzeitpflege:
    Pflegebedürftige können vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut werden (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt).
    Anspruch: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr.


  • Entlastungsbetrag:
    Dieser Betrag kann flexibel für Hilfen im Alltag, wie Reinigungsdienste oder Einkaufsunterstützung, genutzt werden.

Wie berechnet sich das Pflegegeld, und wie wird es ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an die Pflegebedürftigen oder deren gesetzlichen Vertreter ausgezahlt. Es dient zur Unterstützung der Angehörigen, die die Pflege übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:


  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro


Eine Kombination mit Pflegesachleistungen ist möglich, wobei das Pflegegeld anteilig gekürzt wird.


Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten eine wertvolle Unterstützung, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Familien zu erleichtern. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, und informieren Sie sich umfassend, um die passende Hilfe zu erhalten.

Pflegegrad jetzt unverbindlich berechnen:

Der Senioren-Ratgeber24.de-Pflegegrad-Rechner! Dieser interaktive Online-Rechner hilft Ihnen dabei, schnell und unkompliziert den Pflegegrad für sich oder Ihre Angehörigen zu ermitteln. Der Pflegegrad ist entscheidend für die Bestimmung der Unterstützungsleistungen, die eine Person im Rahmen der Pflegeversicherung erhält.


Klicken Sie einfach auf die Schaltfläche und gelangen direkt zu unserem Pflegegrad-Rechner:

Aktuell und wichtig!

Treppenlift

Treppenlift-Krimi jetzt kostenfrei lesen

Pflegegrad-Rechner

Ihren Pflegegrad unverbindlich vorab berechnen lassen

Treppenlift

Zur Treppenlift-Beratung von Senioren-Berater24.de

Hausnotruf

Erfahren Sie, wie Sie ein Hausnotruf kostenfrei erhalten.

Patientenverfügung

Patientenverfügung kostenfrei und ohne Vertragsbindung.

Über mich

Hallo 👋 Ich heiße Jörg Kutta und ich habe dieses Portal erstellt. Viel Spaß beim Durchstöbern :)

Beginnen Sie mit mir zu schreiben.

Sie haben einen Wunsch? Nehmen Sie sich eine Tasse Kaffee und schreiben Sie mir eine Nachricht.

Senioren-Ratgeber24.de Club

Finden Sie hier weitere Informationen zu unserem exklusiven Senioren-Ratgeber24.de-Club