Pflegegrade spielen eine entscheidende Rolle im deutschen Pflegesystem. Sie definieren den individuellen Pflegebedarf und bestimmen, welche Leistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten können. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über Pflegegrade, von ihrer Entstehung bis zu ihrer Bedeutung im Alltag.
Was ist ein Pflegegrad, und warum wurde er eingeführt?
Ein Pflegegrad ist eine Einstufung des individuellen Pflegebedarfs, die durch das Pflegestärkungsgesetz II im Jahr 2017 eingeführt wurde. Zuvor gab es die sogenannten Pflegestufen, die jedoch primär auf körperliche Einschränkungen fokussiert waren. Die Pflegegrade hingegen berücksichtigen neben körperlichen auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen, wie sie beispielsweise bei Demenz auftreten.
Mit der Einführung der Pflegegrade wurde das System fairer und umfassender, sodass der Pflegebedarf individueller beurteilt werden kann. Ziel ist es, allen Pflegebedürftigen unabhängig von ihrer Erkrankung oder Einschränkung eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen.
Unterschied zwischen Pflegestufen und Pflegegraden
Vor 2017 wurden Pflegebedürftige in drei Pflegestufen eingeteilt. Diese orientierten sich ausschließlich an der Zeit, die für körperliche Pflege benötigt wurde. Das bedeutete, dass Menschen mit kognitiven Einschränkungen oft nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Mit der Umstellung auf die Pflegegrade wurde ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Es betrachtet den Pflegebedarf ganzheitlich und ermittelt die Einschränkungen in sechs Lebensbereichen:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Pflegegrade sind differenzierter und reichen von Pflegegrad 1 (geringste Einschränkungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen).
Unterschied zwischen Pflegestufen und Pflegegraden
Vor 2017 wurden Pflegebedürftige in drei Pflegestufen eingeteilt. Diese orientierten sich ausschließlich an der Zeit, die für körperliche Pflege benötigt wurde. Das bedeutete, dass Menschen mit kognitiven Einschränkungen oft nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Mit der Umstellung auf die Pflegegrade wurde ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Es betrachtet den Pflegebedarf ganzheitlich und ermittelt die Einschränkungen in sechs Lebensbereichen:
1.) Mobilität
2.) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3.) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4.) Selbstversorgung
5.) Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
6.) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Pflegegrade sind differenzierter und reichen von Pflegegrad 1 (geringste Einschränkungen) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen).
Übersicht der fünf Pflegegrade und deren Definitionen
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Betroffene benötigen nur minimale Hilfe, etwa bei der Organisation des Alltags.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Regelmäßige Unterstützung bei der Grundpflege oder im Haushalt ist notwendig.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Eine umfassende Versorgung wird benötigt.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Pflegebedürftige sind stark auf Hilfe angewiesen.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Hierbei handelt es sich oft um Menschen, die vollständig bettlägerig sind oder eine Intensivpflege benötigen.
Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
1.) Antragstellung:
Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
2.) Begutachtung:
Der Medizinische Dienst (MDK) führt eine Begutachtung durch, bei der die Selbstständigkeit der Person bewertet wird.
3.) Punktesystem:
Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems (0 bis 100 Punkte). Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 12,5 – 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 – 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 – 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 – 90 Punkte
- Pflegegrad 5: über 90 Punkte
4.) Zeitliche Voraussetzung: Der Pflegebedarf muss auf Dauer bestehen, in der Regel mindestens sechs Monate.
Warum sind Pflegegrade so wichtig?
Pflegegrade sind ein essenzielles Instrument, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Durch die umfassende Betrachtung der individuellen Bedürfnisse wird eine bedarfsgerechte Versorgung möglich, die sowohl die körperlichen als auch die kognitiven Einschränkungen berücksichtigt. Eine gute Kenntnis der Pflegegrade ist daher nicht nur für Betroffene, sondern auch für deren Angehörige und Pflegende von großer Bedeutung.
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