Änderungen im Pflegegesetz seit dem 1. Januar 2025: Was Sie wissen müssen
Zum 1. Januar 2025 sind wichtige Änderungen im Pflegegesetz in Kraft getreten, die viele Menschen betreffen, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten und die Pflege insgesamt zu verbessern. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.
1. Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent
Gleich zum Jahresbeginn wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft sowohl Sachleistungen als auch Geldleistungen und soll der Inflation und den steigenden Pflegekosten Rechnung tragen. Die Grundlage für diese Änderung findet sich in Paragraf 30 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI), der mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 eingeführt wurde.
Beispiele für die Erhöhung:
2. Entlastungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige profitieren von neuen Unterstützungsangeboten:
3. Mehr Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden deutlich ausgeweitet:
4. Anpassungen beim Pflegegrad
5. Förderung digitaler Pflegehilfsmittel
6. Pflegeeinrichtungen: Verbesserungen und Verpflichtungen
7. Förderungen für Wohnumfeldverbesserungen
Fazit
Die Änderungen im Pflegegesetz zum 1. Januar 2025 bringen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Durch die Erhöhung der Leistungen und die neuen Unterstützungsangebote wird die finanzielle Belastung reduziert, während gleichzeitig die Qualität der Pflege gesteigert wird. Es lohnt sich, die neuen Regelungen zu prüfen und alle möglichen Leistungen zu beantragen, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, schreiben Sie uns gern über unser Kontaktformular (siehe unten).
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