Änderung im Pflegegesetz zum 1.1.2025

Änderungen im Pflegegesetz seit dem 1. Januar 2025: Was Sie wissen müssen

Zum 1. Januar 2025 sind wichtige Änderungen im Pflegegesetz in Kraft getreten, die viele Menschen betreffen, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten und die Pflege insgesamt zu verbessern. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.

1. Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent

Gleich zum Jahresbeginn wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft sowohl Sachleistungen als auch Geldleistungen und soll der Inflation und den steigenden Pflegekosten Rechnung tragen. Die Grundlage für diese Änderung findet sich in Paragraf 30 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI), der mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 eingeführt wurde.


Beispiele für die Erhöhung:

  • Pflegegeld für Pflegegrad 3: Erhöht von bisher 545 Euro auf 569 Euro.
  • Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2: Erhöht von 724 Euro auf 756 Euro.
  • Entlastungsbetrag: Statt 125 Euro stehen Pflegebedürftigen nun 130 Euro monatlich zur Verfügung.

2. Entlastungen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige profitieren von neuen Unterstützungsangeboten:


  • Höhere Beiträge zur Rentenversicherung: Wer einen nahen Angehörigen pflegt, erhält zukünftig mehr Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Das Gesetz fördert Modelle, die es pflegenden Angehörigen erleichtern, Beruf und Pflege zu kombinieren.
  • Erweitertes Pflegeunterstützungsgeld: Dieses kann bei kurzfristigen Pflegefällen nun länger als bisher bezogen werden.

3. Mehr Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden deutlich ausgeweitet:

  • Kurzzeitpflege: Der maximale Erstattungsbetrag wurde von 1.774 Euro auf 1.854 Euro erhöht.
  • Verhinderungspflege: Pflegebedürftige können nun bis zu 1.720 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege beanspruchen.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Kurzzeit- und Verhinderungspflege können flexibler miteinander kombiniert werden.

4. Anpassungen beim Pflegegrad

  • Erleichterte Beantragung: Die Antragsstellung für einen Pflegegrad wurde vereinfacht, um den Zugang zu Pflegeleistungen zu erleichtern.
  • Regelmäßige Überprüfung: Pflegebedürftige müssen sich nicht mehr so häufig wie bisher einer Neubegutachtung unterziehen.

5. Förderung digitaler Pflegehilfsmittel

  • Digitale Pflegehilfsmittel wie Notrufsysteme oder Apps zur Organisation der Pflege werden stärker gefördert. Bis zu 50 Euro monatlich können hierfür beantragt werden.

6. Pflegeeinrichtungen: Verbesserungen und Verpflichtungen

  • Personalaufstockung: Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, mehr Fachpersonal einzustellen, um die Betreuungsqualität zu steigern.
  • Transparenz: Pflegeeinrichtungen müssen ihre Leistungen und Kosten verständlicher darstellen.

7. Förderungen für Wohnumfeldverbesserungen

  • Um Pflegebedürftigen ein Verbleiben im eigenen Zuhause zu erleichtern, wurden die Förderungen für barrierefreie Umbauten erhöht. Der Zuschuss pro Maßnahme beträgt nun bis zu 4.180 Euro.

Fazit

Die Änderungen im Pflegegesetz zum 1. Januar 2025 bringen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Durch die Erhöhung der Leistungen und die neuen Unterstützungsangebote wird die finanzielle Belastung reduziert, während gleichzeitig die Qualität der Pflege gesteigert wird. Es lohnt sich, die neuen Regelungen zu prüfen und alle möglichen Leistungen zu beantragen, um die Pflege bestmöglich zu gestalten.


Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, schreiben Sie uns gern über unser Kontaktformular (siehe unten).

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