ACHTUNG: ÄNDERUNG IN 2025!
Seit Januar 2025 gibt es umfassende Änderungen in den Zuschuss-Summen. Lesen Sie dazu den passenden Artikel auf Senioren-Berater24.de. In diesem Artikel sind die neuen Zahlen ab 2025 bereits eingearbeitet und aktualisiert.
Finanzielle und praktische Hilfen bei Pflegegrad: Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige
Ein Pflegegrad bringt nicht nur Zugang zu direkten Pflegeleistungen, sondern auch zu einer Vielzahl finanzieller und praktischer Hilfen. Diese Angebote können den Alltag erleichtern und die finanzielle Belastung reduzieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Hilfen es gibt und wie Sie diese optimal nutzen können.
Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Pflegekassen
1.) Pflegegeld:
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhalten monatlich Pflegegeld.
Höhe:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
2.) Pflegesachleistungen:
Professionelle Pflegedienste können über die Sachleistungen abgerechnet werden.
Höhe:
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
3.) Kombinationsleistungen:
Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wenn Angehörige und Pflegedienste gemeinsam pflegen.
4.) Entlastungsbetrag:
Monatlich stehen 131 Euro für Angebote zur Entlastung im Alltag zur Verfügung, wie Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste.
5.) Verhinderungspflege:
Die Verhinderungspflege stellt ein Budget für die Ersatzpflege bereit, falls die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt. Personen mit einem Pflegegrad ab 2 können dieses jährliche Budget in Anspruch nehmen. Jährlich stehen ab 2025 1.685 Euro zur Verfügung.
6.) Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege stellt ein Budget für eine temporäre stationäre Pflege zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht gewährleistet werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person vorübergehend deutlich verschlechtert. Jährlich stehen ab 2025 1.854 Euro zur Verfügung.
6.) Tages- und Nachtpflege:
Tagespflege und Nachtpflege sind Varianten der teilstationären Pflege. Dabei erfolgt die hauptsächliche Pflege zu Hause, wird jedoch durch regelmäßige Aufenthalte in einer Einrichtung für die Tages- oder Nachtpflege unterstützt.
Höhe ab 2025:
- Pflegegrad 2: 721 Euro
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Welche Förderungen gibt es für Umbaumaßnahmen?
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Höhe der Zuschüsse:
- Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
- Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können bis zu 16.720 Euro beantragt werden.
Beispiele für geförderte Umbaumaßnahmen:
- Einbau eines Treppenlifts oder Plattformlifts.
- Umbau des Badezimmers zu einer barrierefreien Dusche.
- Anbringen von Handläufen und rutschfesten Bodenbelägen.
Antragstellung:
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden. Ein Kostenvoranschlag ist erforderlich.
Pflegeunterstützungsgeld: Finanzielle Hilfe für Angehörige
Pflegende Angehörige können Pflegeunterstützungsgeld beantragen, wenn sie kurzfristig ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen müssen, um eine akute Pflegesituation zu bewältigen.
1.) Höhe:
- Das Pflegeunterstützungsgeld orientiert sich am Nettogehalt und beträgt bis zu 90 % des ausgefallenen Lohns.
2.) Dauer:
- Bis zu 10 Arbeitstage.
3.) Antragstellung:
- Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gestellt.
Steuerliche Vorteile und Absetzbarkeit von Pflegekosten
1.) Außergewöhnliche Belastungen:
Pflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
2.) Pflegepauschbetrag:
Angehörige, die einen Pflegebedürftigen ohne Entgelt pflegen, können einen Pauschbetrag von bis zu 1.800 Euro pro Jahr absetzen.
3.) Kosten für Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen:
Auch die Anschaffung von Hilfsmitteln oder Umbaumaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit
Die Pflegeversicherung bietet umfangreiche finanzielle und praktische Hilfen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen. Von direktem Pflegegeld über Zuschüsse für Umbaumaßnahmen bis hin zu steuerlichen Vorteilen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Belastungen zu reduzieren. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche und nutzen Sie die vorhandenen Unterstützungsangebote.
Wenn Sie mehr über das Thema erfahren möchten oder sonstige Hilfe benötigen, melden Sie sich über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gern.
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